Allgemeine Geschäftsbedingungen der ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH für Softwarebezug

(Stand Februar 2026)

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und der ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH, Fahrenheitsstraße 7, 28359 Bremen, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 15378 HB („ASCO“) (jeweils eine „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“).
1.2 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit ASCO ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3 Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese Bedingungen in ihrer jeweiligen Fassung auch ohne ausdrücklichen Hinweis auf ihre Einbeziehung für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Angebote von ASCO sind unverbindlich. Eine Bestellung ist mit ihrem Eingang bei ASCO für den Kunden verbindlich. Der Vertrag zwischen ASCO und dem Kunden kommt zustande, wenn ASCO dem Kunden gegenüber den Auftrag schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
2.2 Bei Widersprüchen zwischen der Auftragsbestätigung von ASCO und diesen AGB hat die Auftragsbestätigung Geltungsvorrang vor diesen AGB.

3. Softwarelizenz und Nutzungsrecht

3.1 ASCO vertreibt neben selbst entwickelter Software auch Softwarelösungen der ALMA SCOP und der ALMA GmbH.  ASCO weist den Kunden darauf hin, dass der Kunde mit dem jeweiligen Entwickler der Software („Hersteller“), die vom Kunden bezogen wird, eine gesonderte Endnutzerlizenzvereinbarung abschließen muss, um die Software nutzen zu dürfen. Es gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers, die auch auf der Website unter www.almaasco.de/agbs/ veröffentlicht sind.
3.2 In den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers wird insbesondere der Umfang der Nutzungsrechte des Kunden an der Software festgelegt; dieser Umfang gilt ebenfalls im Hinblick auf das Vertragsverhältnis zwischen ASCO und dem Kunden. Sollte der im Vertrag zwischen ASCO und dem Kunden festgelegte Nutzungsumfang dem innerhalb der jeweiligen Lizenzbedingungen des Herstellers widersprechen, ist der in der Auftragsbestätigung angegebene Lizenzumfang maßgeblich. Gleiches gilt für Preise und Zahlungsbedingungen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Sämtliche Preise werden in Euro ausgewiesen. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, wenn eine solche anfällt.
4.2 Sofern nicht abweichend vereinbart, ist ASCO berechtigt, die vereinbarte Vergütung mit Abschluss des Vertrags dem Kunden in vollem Umfang in Rechnung zu stellen.
4.3 Sofern keine abweichenden Zahlungsziele vereinbart wurden, sind Rechnungen 14 Kalendertage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist ASCO berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Bis zur vollständigen Bezahlung ist ASCO berechtigt, von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen.

5. Bezug der Software

5.1 ASCO stellt dem Kunden die Software durch elektronische Übertragung, elektronischen Zugriff, Download oder andere vom Hersteller zur Verfügung gestellten Methoden bereit. Eine physische Überlassung der Software auf einem Datenträger findet nicht statt.
5.2 Die Installation und Inbetriebnahme der Software erfolgt durch ASCO, entweder mittels Fernzugriff oder beim Kunden vor Ort. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Installation und Inbetriebnahme selbst vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen. Bei Installation der Software hat der Kunde durch Anklicken eines Buttons die Kenntnis und sein Einverständnis mit den Lizenzbedingungen des Herstellers zu bestätigen.
5.3 Termine und Fristen für die Installation und Inbetriebnahme der Software sind nur verbindlich, wenn ASCO sie schriftlich bestätigt hat.
5.4 Bei Verzögerungen, die von ASCO nicht zu vertreten sind, z.B. bei höherer Gewalt, Streik, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, Epidemien oder Betriebsstörungen verlängern sich Fristen entsprechend. Eine darauf beruhende Nichterfüllung gilt nicht als Vertragspflichtverletzung oder Verzug. Dasselbe gilt, wenn diese Umstände bei Subunternehmern von ASCO eintreten. ASCO wird den Kunden umgehend über solche Hindernisse und die voraussichtliche Dauer informieren.

6. Haftung und Gewährleistung

6.1 ASCO haftet nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadensersatz bei
– Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
– leichter Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder
  Gesundheit;
– Übernahme einer Garantie,
– arglistigem Verschweigen eines Mangels und
– Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.2 Neben den in Ziffer 6.1 genannten Fällen haftet ASCO bei leichter Fahrlässigkeit für Schäden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Partei regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung von ASCO auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
6.3 Bei Datenverlust bzw. -vernichtung haftet ASCO nur, wenn diese nachweislich vorsätzlich, grob fahrlässig oder aufgrund eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht durch ASCO verursacht wurde. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
6.4 Sämtliche Haftungsansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Installation der Software bzw. ab Leistungserbringung durch ASCO. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei arglistigem Verhalten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.
6.5 Soweit die Haftung von ASCO nach diesen Bedingungen beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies entsprechend für die Haftung der Organe von ASCO sowie für die Haftung ihrer Mitarbeiter und Angestellten, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
6.6 Im Übrigen ist die Haftung von ASCO, egal aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
6.7 Hinsichtlich der Gewährleistung gelten ausschließlich die Regelungen in den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.

7. Vertraulichkeit

7.1 Der Kunde verpflichtet sich, die von ASCO ihm gegenüber offengelegten Zeichnungen, Beschreibungen, technische Unterlagen und sonstige vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln, insbesondere ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ASCO Dritten nicht offenzulegen und durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu schützen.
7.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, sofern der Kunde nachweisen kann, dass diese
– der Öffentlichkeit vor der Mitteilung oder Übergabe durch ASCO bekannt oder allgemein zugänglich waren oder dies zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht werden;
– dem Kunden bereits vor Offenlegung durch ASCO und ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht nachweislich bekannt waren;
– dem Kunden von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht wurden;
– ohne Nutzung oder Bezugnahme auf vertrauliche Informationen von ASCO vom Kunden unabhängig entwickelt wurden.
7.3 Sofern der Kunde aufgrund geltender Rechtsvorschriften, gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen verpflichtet ist, vertrauliche Informationen von ASCO offenzulegen, ist ASCO (soweit rechtlich zulässig) darüber unverzüglich zu informieren und der Kunde hat alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um den Umfang der Offenlegung auf ein Minimum zu beschränken.

8. Referenznennung

ASCO sowie der jeweilige Hersteller sind berechtigt, den Kunden nach Vertragsschluss als Referenzkunden zu benennen. Der Kunde kann dieses Recht jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich oder per E-Mail widerrufen.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen zu. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
9.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen ASCO und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von ASCO in Bremen / Deutschland.