Lizenzbedingungen der ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH

(Stand Februar 2026)

1.   Anwendungsbereich und Geltung

1.1        Diese Lizenzbedingungen regeln insbesondere den Umfang des Nutzungsrechts der Software von ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH („ASCO“).

1.2        Soweit nicht abweichend in diesen Lizenzbedingungen festgelegt, gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ASCO.

1.3        Diese Lizenzbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in der jeweils aktuellen Version unter www.almaasco.de/agbs/ veröffentlicht.

1.4        Durch Anklicken der Schaltfläche „Ich habe diese Lizenzbedingungen gelesen und stimme ihnen zu“ im Rahmen der Installation der Software auf der Website akzeptiert der Kunde diese Lizenzbedingungen uneingeschränkt und vorbehaltlos.

2.  Vertragsgegenstand

2.1        Gegenstand der Lizenz ist die dem Kunden überlassene, von ASCO entwickelte und hergestellte Software, wie in der Auftragsbestätigung von ASCO bezeichnet. Die Software mit den zugehörigen Modulen wird auf dem PC bzw. Server des Kunden lokal installiert. Die Lizenzierung („floating“) erfolgt auf dem ASCO Server über TCP/IP Protokoll zwischen Server und ASCO Arbeitsplätzen. Damit kann von beliebigen Rechnern auf die Lizenz der Software zugegriffen werden. Die Belegung der Lizenz erfolgt in der Reihenfolge des Zugriffs auf die Software.

2.2        Die Auswahl der Programme und die Beratung hinsichtlich der vom Kunden beabsichtigten Anwendungen sowie Einweisungen und sonstige technische Unterstützungen des Kunden sind gesondert zu vereinbaren. Ohne eine solche Vereinbarung trägt der Kunde das alleinige Risiko für die Auswahl der Programme und deren Eignung für die beabsichtigten Anwendungen.

3.  Leistungs- und Funktionsumfang

3.1        Der Leistungs- und Funktionsumfang der überlassenen Software bestimmt sich nach den bei Vertragsabschluss gültigen Produktbeschreibungen. Die Angaben sind als Leistungsbeschreibungen zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet worden ist.

3.2        Darüber hinausgehende Vereinbarungen in besonders gelagerten Fällen, wie z.B. über Kapazität, Zeitverhalten, Kompatibilität mit anderen Programmen oder Vernetzungsmöglichkeiten, sind abhängig von der kundenspezifischen Situation und ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. Das gleiche gilt für individuell kundenspezifische Anpassungen der Programme oder sonstige spezielle Einsatzbedingungen.

3.3        Sonstige Leistungen, wie die Pflege, die Installation oder die Konfiguration der Software sowie Beratungen und Schulungen sind ohne entsprechende schriftliche Vereinbarung nicht Gegenstand des Leistungsumfangs.

4.  Nutzungsrecht

4.1        ASCO gewährt dem Kunden aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung ein persönliches, einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Software für den internen Gebrauch des Kunden.

4.2        Die Anzahl der Lizenzen und die zur Anwendung der Software definierten Anlagen des Kunden ergeben sich aus dem zwischen dem Kunden und ASCO oder einem von ASCO autorisierten Partner geschlossenen Vertrag über den Softwarebezug. Die Lizenz gilt für die Software in der bei Vertragsschluss aktuellen Form. Sofern im Rahmen eines gesondert vereinbarten Pflege- oder Wartungsvertrages zwischen dem Kunden und ASCO Updates geliefert werden, erstreckt sich die Lizenz auch auf diese Updates.

4.3        Die zulässige Nutzung umfasst das teilweise oder vollständige Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern und die bestimmungsgemäße Benutzung der Software in den definierte/n Anlage/n des Kunden.

4.4        Wird dem Kunden das Nutzungsrecht nur für eine definierte Anlage eingeräumt, so bedarf die Nutzung auf einer anderen Anlage der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ASCO.

4.5        Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ASCO nicht berechtigt, die Software zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie zu veröffentlichen oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

4.6        Der Kunde ist berechtigt, die Software und die Nutzerlizenz einem Dritten dauerhaft zu überlassen. In diesem Fall wird er ASCO über die beabsichtigte Übertragung unter Angabe von Name und Adresse des Dritten informieren, die Nutzung der Software vollständig einstellen, die Software sowie sämtliche Kopien davon von seinen Rechnern und Servern entfernen und sämtliche, auf anderen Datenträgern befindlichen Kopien löschen oder ASCO übergeben, sofern er nicht gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Auf Anforderung von ASCO wird der Kunde die vollständige Durchführung der genannten Maßnahmen schriftlich bestätigen. Der Kunde hat mit dem Dritten ausdrücklich die Beachtung des Umfangs der Rechtseinräumung gemäß dieser Lizenzbedingungen zu vereinbaren. Eine Aufspaltung erworbener Lizenzen ist nicht zulässig. Das Recht zur Übertragung der Software ist ausgeschlossen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Dritte diese Lizenzbedingungen oder die Urheberrechte von ASCO verletzen könnte.

4.7        Nutzt der Kunde die Software in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, wird er unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erwerben. Alle sonstigen Rechte und Ansprüche in diesem Zusammenhang behält sich ASCO ausdrücklich vor.

5. Urheberrechte

5.1        Als Hersteller ist ASCO Inhaber aller Urheber- und Schutzrechte an der Software (einschließlich ihrer Updates und New Releases).

5.2        Dem Kunden ist es untersagt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ASCO die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder von der Software abgeleitete Werke zu erstellen.

5.3        Der Kunde darf Kopien der Software nur zum Zweck der Datensicherung für den eigenen Gebrauch erstellen. Der Kunde wird in diesem Fall auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk von ASCO sichtbar anbringen. Die Nutzung der Sicherungskopie ist nur in Fällen der Verschlechterung oder des Untergangs der Software zulässig und unterliegt ebenfalls den Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen.

5.4        Dem Kunden ist jede Umgehung oder Deaktivierung von technischen Schutzmaßnahmen der Software, einschließlich des Lizenzschlüssels, untersagt.

5.5        Der Kunde hat die Software durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor einem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern. Sicherungskopien sind an einem gesicherten Ort aufzubewahren. Die Mitarbeiter des Kunden sind auf die Einhaltung dieser Lizenzbedingungen hinzuweisen.

5.6        Dem Kunden ist es untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen, Seriennummern, Markenzeichen und sonstige der Identifikation dienende Merkmale an der Software zu entfernen, zu verändern oder sonst zu bearbeiten.

6. Installation der Software, Informations- und Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1        Die Software wird in Objektcodeform geliefert. Sofern nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Installation und Inbetriebnahme ausschließlich durch ASCO oder einen von ASCO autorisierten Partner und wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

6.2        Der Kunde hat sich vor Vertragsschluss über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software informiert und trägt das Anwendungsrisiko.

6.3        Der Kunde hat die für die Installation und Inbetriebnahme der Software erforderlichen technischen Anforderungen in eigener Verantwortung zu erfüllen und alle für die Installation der Software durch ASCO oder einen von ASCO autorisierten Partner erforderlichen Mittel bereitzustellen.

6.4        Der Kunde hat angemessene Vorkehrungen zu treffen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß funktioniert, insbesondere durch regelmäßige Datensicherung und Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse.

7. Änderungen und Aktualisierungen der Software

7.1        ASCO ist berechtigt, Änderungen an der Software nach eigenem Ermessen vorzunehmen.

7.2        ASCO ist ohne Abschluss eines separaten Wartungsvertrages nicht verpflichtet, dem Kunden Updates der Software zur Verfügung zu stellen.

8. Gewährleistung

8.1        ASCO gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen den Produktbeschreibungen entspricht. Dies setzt voraus, dass die Software vom Kunden so genutzt wird, wie dies nach der erteilten Lizenz zulässig ist. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit.

8.2        Die Gewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die Software in einer Umgebung eingesetzt wird, die den technischen Anforderungen nicht gerecht wird, bei unsachgemäßer Verwendung der Software oder bei Eingriffen, Änderungen oder Modifikationen der Software, die der Kunde oder Dritte an der Software vorgenommen haben, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von ASCO einzuholen. ASCO übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Kunden genügt oder mit anderen, vom Kunden ausgewählten Programmen funktioniert. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Softwarenutzung sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt allein der Kunde. Der Kunde hat die Ausgaben der Software auf Richtigkeit zu prüfen, bevor er die Daten verwendet.

8.3        Der Kunde hat die Software innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Installation und Inbetriebnahme auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und erkannte Fehler ASCO über die Support-E-Mail-Adresse: helpdesk@almaasco.de unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde wird dabei den Fehler so konkret wie möglich beschreiben und den Zusammenhang seines Auftretens konkret schildern, damit der Fehler reproduzierbar ist. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein Mangel zeigt.

8.4        ASCO ist berechtigt, die Gewährleistung vor Ort beim Kunden während dessen üblichen Geschäftszeiten zu erbringen.

8.5        ASCO steht es bei Vorliegen eines Mangels nach eigener Wahl frei, durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel zu beheben. Die Nacherfüllung kann auch durch Installation einer neuen Softwareversion oder eines Workarounds erfolgen. Gelingt ASCO auch nach mehrmaligen Versuchen innerhalb angemessener Frist nicht, den Mangel zu beseitigen, kann der Kunde die Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

8.6        Die Gewährleistung beträgt zwölf (12) Monate. Die Frist beginnt mit der Erstinstallation der Software beim Kunden zu laufen. Im Falle von Updates, Upgrades und neuen Versionen beginnt die Frist für diese Teile jeweils mit deren Installation.

8.7        Kosten für Fehleranalysen und -beseitigungen, die nicht von der Gewährleistung umfasst sind, sowie Mehraufwand, der auf eine falsche Fehlerbeschreibung des Kunden zurückzuführen ist, wird dem Kunden von ASCO gesondert in Rechnung gestellt.

9. Haftung

9.1        ASCO haftet nur für Schäden, die von ASCO vorsätzlich, grob fahrlässig oder in Verletzung wesentlicher Vertragspflichten leicht fahrlässig verursacht wurden. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die Höhe der vom Kunden bezahlten Vergütung, begrenzt.

9.2        Die Regelungen in Ziffer 9.1 gelten nicht für Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

9.3        Bei Datenverlust oder -vernichtung ist die Haftung von ASCO der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, der auch im Fall einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

9.4        Soweit die Haftung von ASCO nach diesen Bedingungen beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe von ASCO sowie für die Haftung ihrer Mitarbeiter und Angestellten, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

9.5        Sämtliche Haftungsansprüche verjähren in zwölf Monaten. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei arglistigem Verhalten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.

9.6        Im Übrigen ist die Haftung von ASCO, egal aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

10. Preise und Zahlungsbedingungen

10.1    Sämtliche Preise werden in Euro ausgewiesen. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, wenn eine solche anfällt.

10.2    Sofern nicht abweichend vereinbart, ist ASCO berechtigt, die vereinbarte Vergütung mit Abschluss des Vertrags dem Kunden in vollem Umfang in Rechnung zu stellen.

10.3    Sofern keine abweichenden Zahlungsziele vereinbart wurden, sind Rechnungen 14 Kalendertage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist ASCO berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Bis zur voll-ständigen Bezahlung ist ASCO berechtigt, von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen.

11. Freistellung

11.1    Wird ASCO von Dritten in Anspruch genommen, wird der Kunde ASCO insoweit von solchen Ansprüchen freistellen, als der Kunde im Hinblick auf die Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung der Software schuldhaft gehandelt hat. ASCO wird den Kunden über die Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte umgehend in Kenntnis setzen.

11.2    Sollten Dritte gegen den Kunden Ansprüche mit der Behauptung geltend machen, die vertragsgemäße Nutzung der Software verletze ihre Rechte, stellt ASCO den Kunden von den Folgen frei. Dies gilt nur, wenn

– der Kunde ASCO unverzüglich über einen solchen Anspruch schriftlich oder in Textform umfassend informiert,

– der Kunde ASCO auf Verlangen die alleinige Rechtsverteidigung überlasst, insbesondere ASCO ermächtigt, die Ansprüche nach eigenem Ermessen abzuwehren oder den Streit beizulegen,

– der Kunde ASCO in zumutbarem Umfang bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützt, und

– die Rechtsverletzung nicht auf einer Änderung oder Modifikation der Software durch den Kunden, der ASCO nicht zugestimmt hat, oder auf einer vertragswidrigen Verwendung der Software durch den Kunden beruht.

11.3    Wird der Kunde verklagt, stimmt er sich mit ASCO ab und nimmt Prozesshandlungen, insbesondere Anerkenntnisse und Vergleiche, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ASCO vor.

11.4    Sofern Rechtsmängel bestehen, wird ASCO dem Kunden regelmäßig das Recht zum weiteren Gebrauch der Software verschaffen und die Software gegebenenfalls so ändern oder ersetzen, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt werden.

12. Auditrechte

12.1    ASCO ist berechtigt, den ordnungsgemäßen Einsatz der Software zu überprüfen, insbesondere, ob der Kunde die Software qualitativ und quantitativ im Rahmen der erworbenen Lizenz nutzt.

12.2    Auf Verlangen hat der Kunde ASCO darüber Auskunft zu erteilen, Einsicht in die relevanten Unterlagen zu gewähren sowie eine Überprüfung durch ASCO oder einen von ASCO beauftragten Dritten zu ermöglichen. Auf Anforderung hat der Kunde für die Durchführung der Prüfung ASCO oder einem von ASCO beauftragten Dritten während den üblichen Geschäftszeiten Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden zu gewähren. ASCO wird darauf achten, den Geschäftsbetrieb des Kunden so wenig wie möglich zu stören. Sollte die Prüfung ergeben, dass der Kunde die erworbene Lizenzanzahl überschreitet oder die Software vertragswidrig einsetzt, trägt der Kunde die Kosten der Prüfung. Alle sonstigen Rechte bleiben vorbehalten.

13.  Sonstige Bestimmungen

13.1    Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen zu. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

13.2    Abweichungen von diesen Lizenzbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13.3    Für alle Rechtsbeziehungen zwischen ASCO und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.4    Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von ASCO in Bremen / Deutschland.